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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMecklenburg-Vorpommern: gewagte Worte zum Thema Pflichtfeuerwehr53 Beiträge
AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern780695
Datum11.01.2014 16:27      MSG-Nr: [ 780695 ]9637 x gelesen

Ich glaube, bei Verpflichtungen ist der allgemeine Feuerwehrdienst gemeint, nicht die einzelfallbezogene Heranziehung von Personen.
Geschrieben von Anton K.Bis jetzt st mir kein Fall bekannt, wo das tatsächlich passiert ist. Denn sowas würde ganz schnell die Runde durch den Freistaat machen.
Ich habe das schon erlebt. Wenn der Landwirt mit dem Odelfass Wasser transportiert, der Baggerfahrer von der Baustelle nebenan beim Ausgraben eines Verschütteten hilft, der Forstwirt mit dem Rückezug wichtige Verbindungsstraßen wieder freiräumt, (...).
Das wird meistens im gegenseitigen Einvernehmen geschehen, aber im Prinzip ist es eine Heranziehung von Personen oder Sachen.

Audiatur et altera pars.

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