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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrmann (Betreuer in der Jugendfeuerwehr) wollte Kind zum Sex überreden | 45 Beiträge | ||
Autor | Klau8s-P8ete8r H8., Hamburg / Hamburg | 781097 | ||
Datum | 17.01.2014 01:34 MSG-Nr: [ 781097 ] | 16786 x gelesen | ||
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Für mich gäbe es keinen Zweifel daran, dass dieser Feuerwehr-Angehörige aufgrund der (rechtskräftigen?) Verurteilung sofort aus der Feuerwehr zu entlassen ist ! In Hamburg z.B. gäbe es dafür eine gesetzliche Grundlage: auszugweise aus § 17 Feuerwehrgesetz (3) Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr können insbesondere entlassen werden bei a) wiederholter schuldhafter Verletzung ihrer Dienstpflichten, b) erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehren, c) unkameradschaftlichem Verhalten im Dienst, welches eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Freiwilligen Feuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt, d) Aufgabe ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts im Einsatz- oder Einzugsgebiet ihrer Freiwilligen Feuerwehr oder e) Auflösung ihrer Freiwilligen Feuerwehr. | ||||
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