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Brandmeldeanlage
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaBeamtin durch Tröte verletzt18 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP781797
Datum26.01.2014 11:46      MSG-Nr: [ 781797 ]5090 x gelesen

Geschrieben von Florian B.Die haben mal geschmeidige 110 db +/-.
Zum Vergleich:
- Autohupen dürfen in 7m Entfernung noch 105 dB(A) haben.
- Die gute alte E57 wird bei 30m Entfernung mit 101 dB(A) angegeben
- Unsere lustigen Hörnchen, also nicht unsere, sondern die von den großen Brummbrumms mit Blaulicht, sollen vorschriftsmäßig über 100 db haben.

Geschrieben von Florian B.Also hätte man im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen müssen...dass die Tröten eine Warn- (und als Beamter darf ichs ja schreiben: Weck-)funktion haben sollten, nicht dafür gedacht sind dass in Einzelfällen plötzlich mal irgendwelche Ohren in einer zu geringen Entfernung zur Tröte auftauchen, und deshalb alles ok ist.
Oder: ...dass es zwar modern ist, Wörter wie "Gefährdungsbeurteilung" zu benutzen, aber eine solche in der Sache an sich manchmal doch reichlich albern wäre? Ach, ich Depp, das wäre ja dann sicher, wenn man es nicht macht, ein "Organisationsverschulden"... Klasse, schon zwei Kreuzchen beim Bullshit-Bingo...

Falls ich mal ein Finanzamt bauen sollte, erinnert mich hoffentlich jemand daran, dass ich für 5- oder 6-stellige Summen eine nach Vorschrift entbehrliche BMA installiere, oder am besten gar nichts mache. Alarmierungsmittel, die z.B., in diversen Schulen noch üblich sind, selbst in Kindergärten genutzt werden, scheitern im Finanzamt ja schon an der Gefährdungsbeurteilung.

Mal unabhängig von der erschlagenden Masse der bislang bekannten Fakten und den Mutmaßungen zur Intention der Beamtin: Hätte die Menschheit von dieser fahrlässigen Trötenverletzung überhaupt was mitbekommen, wenn genau diese Tröten in genau diesem Finanzamt nicht gerade vor einem halben Jahr schon "großes Thema" gewesen wären?
Vermutlich nicht.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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