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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | Beamtin durch Tröte verletzt | 18 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 782086 | ||
| Datum | 29.01.2014 14:28 MSG-Nr: [ 782086 ] | 3984 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian B. Rate mal was die erste Frage da ist.. Richtig: wo ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.Wenn es Arbeitsschutzmaßnahmen gibt, aber keine schriftlich fixierte Gefährdungsbeurteilung dazu, interessieren erstere niemanden? Im Internet vielleicht, in der Praxis sind meine Erfahrungen da vernünftiger (da wird dieses ominöse "Laissez faire" Doktrin im Übrigen durch diverse vorgeschriebene und freiwillige interne und externe Prüfungen, nicht nur im FW-Bereich, eher gestärkt als der ewige Schrei nach Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentationen bei jedem kleinsten Furz, in den ansatzweise eine "Gefährdung" hineininterpretiert werden kann). "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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