| Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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| Thema | Ausbildung FF/BF/BwF | 17 Beiträge |
| Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 783119 |
| Datum | 12.02.2014 09:45 MSG-Nr: [ 783119 ] | 10505 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Michael B.Weil die Ausbildung mD- Feu, in vielen Bundesländern nicht Automatisch, die BIII Ausbildung (GF- BF) enthält. Und die Angehörigen des mD- Feu ohne BIII nicht zum führen einer Gruppe ausgebildet sind.
Ok, das verstehe ich. Aber bei der Bundeswehr-Fw war doch die Rede von einem Staffelführerlehrgang. Ohne dessen genauen Inhalte zu kennen müsste er doch rein theoretisch in dder FwDV am ehesten als Gruppenführer eingeordnet werden, da der Staffelführer (so wie theoretisch sogar der des selbstständigen Truppes...) auch Gruppenführerqualifikationen haben soll. Wie sähe das dann mit der Anerkennung einer Bundeswehrfeuerwehr-mD-Ausbildung in der FF aus?
Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!
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