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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neues von Euro V bzw. VI - und den Praxisproblemen, heute: < 3,5 t | 11 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 783129 | ||
Datum | 12.02.2014 16:02 MSG-Nr: [ 783129 ] | 6038 x gelesen | ||
Hallo, wenn in den letzten beiden Jahren KFZ unter 3,5 erworben wurden, kann es sein, dass diese noch mit Motorvarianten verkauft wurden, die eigentlich nur noch bis zum 31.12.2012 bzw. 31.12.2013 zulassungsfähig gewesen wären, auch wenn die Mehrzahl der sonstigen Vorschriften für derartige Fahrzeuge unter 3,5 t erst in den nächsten Monaten greift, vgl. Anhang II von http://eur-lex.europa.eu/ bzw. übersichtlich dargestellt für die "normalen" Fristen hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm. (Aktuell ist das bei uns bei ELW 1 auf VW T 5 (COC ..."B" - also eigentlich bis 31.12.2012!) sowie Diesel-Smart (COC-"F", also bis 31.12.2013) der Fall, weil nach der Ausschreibung und dem Bau des Fahrgestells natürlich auch noch längere Ausbauzeit beim Aufbau der Fall waren...) Die mir bisher bekannten Ausnahmegenehmigungen der Länder umfassen m.W. bisher nur Fzge > 3,5 t - das führt dann wieder zu aufwendiger Einzelfallrecherche und zur Diskussion von Einzelausnahmen und verzögerter Abnahme bzw. Zulassung. Ich bitte den AA LF des FNFW bzw. die AK T bzw. FA Technik, das ggf. an die zuständigen Stellen der Bundesländer weiter zu leiten, um hier die Wege zu erleichtern und den Betroffenen rechtzeitig Informationen zu geben. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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