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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrverein e.V. ohne Einsatzabteilung32 Beiträge
AutorRein8hol8d B8., Fürth / Hessen783292
Datum14.02.2014 18:13      MSG-Nr: [ 783292 ]9457 x gelesen

In der Satzung heißt es ganz oben eindeutig "das Feuerwehrwesen des Ortsteils .... zu fördern." Im zweiten Punkt geht es um das Koordinieren der einzelnen Abteilungen, von denen ja zwei praktisch weggefallen sind. Für die Einsatzabteilungen der Ortsteile gibt es eine übergeordnete Satzung der Gemeinde, die ja auch für uns mal gegolten hat.
Das Ändern des Vereinszwecks ist nach §33 BGB offenbar nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder möglich. Möglicherweise gibt es aber doch noch ein Hintertürchen. Man hört und liest ja immer wieder von anderen Feuerwehrvereinen, die ohne Wehr weiterbestehen.

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