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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrverein e.V. ohne Einsatzabteilung32 Beiträge
AutorRein8hol8d B8., Fürth / Hessen783314
Datum15.02.2014 09:42      MSG-Nr: [ 783314 ]8598 x gelesen

Unsere Satzung sagt nichts darüber aus, dass wir den Vereinszweck auch auf einfachere Art und Weise ändern können (z.B. bei der jährlichen Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit). Das heißt für uns gilt § 33. Genau das hat uns ja auch schon das Registergericht bestätigt.

Dass es soweit kommen kann, wie Du hier schreibst, war mir noch nicht klar. Um einen Anwalt werden wir wohl nicht herum kommen.

Danke und Gruß aus dem Odenwald

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