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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrverein e.V. ohne Einsatzabteilung32 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 783347
Datum15.02.2014 14:34      MSG-Nr: [ 783347 ]8235 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Michael T.Der Vereinszweck steht doch in der Satzung.
Also Satzungsänderung


Nein, so einfach ist es nicht. Wie schon mehrfach geschrieben, der Vereinszweck ist der elementare Grundbaustein des Vereins. Hieran macht sich auch die Entscheidung über die Gemeinnützigkeit fest.

Ich kann die gesamte Satzung bei einer Mitgliederversammlung ändern. Nur nicht den Vereinszweck. Dafür gibt es nach BGB Regularien, und diese sind bindend einzuhalten. Es sei denn, die Satzung würde für diesen speziellen Fall etwas anderes hergeben.

Man könnte die Satzung soweit abändern das man eine Änderung des Vereinszweckes erleichtert. Wenn dann diese Satzung beim Amtsgericht eingetragen ist, kann man dann mit der gültigen neuen Satzung eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen und dann gem. der gültigen Satzung den Vereinszweck ändern. Das klingt Umständlich, ist aber leider so,

Im übrigen würde schon ein Formfehler reichen um eine solche Änderung hinfällig zu machen.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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