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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Feuerwehrverein e.V. ohne Einsatzabteilung | 32 Beiträge | ||
| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 783347 | ||
| Datum | 15.02.2014 14:34 MSG-Nr: [ 783347 ] | 8235 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Michael T. Der Vereinszweck steht doch in der Satzung. Nein, so einfach ist es nicht. Wie schon mehrfach geschrieben, der Vereinszweck ist der elementare Grundbaustein des Vereins. Hieran macht sich auch die Entscheidung über die Gemeinnützigkeit fest. Ich kann die gesamte Satzung bei einer Mitgliederversammlung ändern. Nur nicht den Vereinszweck. Dafür gibt es nach BGB Regularien, und diese sind bindend einzuhalten. Es sei denn, die Satzung würde für diesen speziellen Fall etwas anderes hergeben. Man könnte die Satzung soweit abändern das man eine Änderung des Vereinszweckes erleichtert. Wenn dann diese Satzung beim Amtsgericht eingetragen ist, kann man dann mit der gültigen neuen Satzung eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen und dann gem. der gültigen Satzung den Vereinszweck ändern. Das klingt Umständlich, ist aber leider so, Im übrigen würde schon ein Formfehler reichen um eine solche Änderung hinfällig zu machen. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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