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Atemschutzgeräteträger
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaVorpommern droht ein neuer rechtsextremer Sündenfall69 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP783611
Datum19.02.2014 18:54      MSG-Nr: [ 783611 ]12884 x gelesen
Infos:
  • 21.02.14 Wahl zum Wehrführer in Postlow: Allianz mit einem zweifelhaften Kameraden
  • 21.02.14 Allianz mit einem zweifelhaften Kameraden
  • 19.02.14 Triumph im toten Winkel der Republik

  • Geschrieben von Volker L.Das hat aber nichts mit einem Beamtenverhältnis (beruflich oder ehrenamtlich zu tun). Das sind zwei völlig getrennte Sachen.Juristisch schon, aber praktisch? Vor dem Hintergrund dessen, was die Regelung bezwecken soll?
    Denn:
    Geschrieben von Volker L.Wir sollten uns darüber im Klaren sein, wo hier das Problem liegt. Als Feuerwehr helfen wir in Notsituationen - egal welches Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität oder Religionszugehörigkeit des Betroffenen vorliegt.
    Wenn jemand sehr lauthals verkündet dass er diese Unparteilichkeit nicht vertritt, dann ist er ungeeignet. PUNKT !
    Sonst haben wir die Situation dass nur bei Gesinnungsfreunden geholfen wird und man im Extremfall "Nichtarier" eben verrecken lässt.....
    Wieso fordern wir diese Unparteilichkeit nur von den Ehrenbeamten unter uns? Kann ein Maschinist, AGT, Scherenbediener, Standrohrsetzer etc. nicht auch dazu beitragen, die Hilfeleistung massiv zu beeinträchtigen, manipulieren oder verhindern? Ist ein Wehrführer/Einheitsführer da in einer herausragenden Position, seine extreme Gesinnung im Einsatzfall zu Ungunsten der "Kundschaft" anzubringen? Ich denke nein, stelle mir obendrein die Frage ob ein Einheitsführer nicht sogar weniger Möglichkeiten der diesbezüglichen Einflussnahme im Einsatz hat, als die ausführende Mannschaft dahinter. Und in der Funktion abseits des Einsatzes fällt mir dann eh recht wenig ein.
    Also: Eindeutiges Bekenntnis zur FDGO und Verfassungsschutzinfos nicht nur für Ehrenbeamte, sondern auch fürs schlichte Ehrenamt?
    Einmalig vor der Aufnahme, "bei Bedarf", in festgelegten zeitlichen Abständen wiederholt?

    Geschrieben von Volker L.Als Feuerwehr helfen wir in Notsituationen - egal welches Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität oder Religionszugehörigkeit des Betroffenen vorliegt. Wenn jemand sehr lauthals verkündet dass er diese Unparteilichkeit nicht vertritt, dann ist er ungeeignet. PUNKT ! Sonst haben wir die Situation dass nur bei Gesinnungsfreunden geholfen wird und man im Extremfall "Nichtarier" eben verrecken lässt.....Schon als kleiner Gemeinderat kann man Entscheidungen treffen (müssen), die massiv in Eigentumsverhältnisse, Lebensplanungen u.ä. eingreifen. Von Bebauungsfragen, über Beitragsangelegenheiten, Steuerhöhen, Steuerstundung/-erlass in Einzelfällen... Da "darf" der Extremist stets munter mitbestimmen, und seine Gesinnung einbringen. Wie er es eben auch als AGT, Maschinist... "darf". Nur als Ehrenbeamter darf er dann eine Feuerwehr, noch dazu eine im Minidorf am A. der Welt, nicht leiten.
    Und das ist eben juristisch einwandfrei, praktisch aber doch völlig inkonsequent.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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