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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandschutztür außer Betrieb | 7 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8P., Römerberg / Rheinland-Pfalz | 785363 | ||
Datum | 22.03.2014 11:08 MSG-Nr: [ 785363 ] | 3743 x gelesen | ||
Eine Frage: In einem Mehrparteienhaus nimmt der Hausverwalter die Zugangstür zum Keller (T 30) außer Betrieb - er lässt den Türschließer entfernen damit diese immer aufsteht, da er behauptet, das eine Holztür keine Brandschutztür sein kann trotz Kennzeichnungsschild im Falz. Gibt es laut LBauO eine Handhabe gegen dieses Vorgehen? Eine dauerhaft geöffnete T30 soll bekanntlich in bestimmten Situationen sehr ungünstig sein... Danke vorab für Eure Antworten! Gruß Tobias Meine Kommentare sind lediglich mein notiertes Gedankengut, basierend auf Erfahrungen und Ideen. | ||||
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