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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | SH: Ländlicher Raum: Den Feuerwehren geht das Personal aus | 41 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8R., Pirna / Sachsen | 785443 | ||
Datum | 23.03.2014 21:25 MSG-Nr: [ 785443 ] | 8827 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jens G. Wir weisen als Feuerwehr und als Gruppe "Zukunft Brandschutz" in Sachsen seit vielen Jahren bei den Aufsichtsbehörden auf die mangelnde Einsatzbereitschaft hin. Was passiert? Nichts. Eine Abfrage der Qualitätskriterien der Feuerwehren erfolgt nicht. Unangekündigte Überprüfungen von Einsatzzeiten und -stärken erfolgen nicht. Bundes- oder landesweite Statistiken über den Erreichungsgrad der Feuerwehren gibt es zumindest in Sachsen-offiziell nicht. Wenn den Feuerwehren das Personal ausgeht, sollte dies doch quantitativ dargestellt werden? Dies würde die Situation sicher offensichtlicher und greifbarer auch für politische Entscheidungsträger machen. Veränderungen und Strukturanpassungen in diesem wichtigen Bereich sind aber scheinbar gar nicht gewollt..? Hallo Jens, im Rahmen der Änderungen des SächsBRKG im Jahr 2012 wurde mit § 8 Abs. 5 SächsBRKG das Innenministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen zur Erhebung, Vorlage und Verarbeitung statistischer Daten der örtlichen Brandschutzbehörden, der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden und der Rettungszweckverbände zum Leistungsstand, der Einsatzbereitschaft sowie zur Einsatzdokumentation der Feuerwehren und des Rettungsdienstes zu treffen. Meine Revosax-Recherche hat hier bisher keine entsprechende Verordungsregelung angezeigt. Mithin scheint es noch keine zu geben. Es fehlt also schlicht die Rechtsgrundlage. Dies dürfte nach dem Lesen der Gesetzesbegründung zu § 8 Abs. 5 auch auf die Zeit vor dieser Gesetzänderung zu treffen. Du müsstest/"Zukunft Brandschutz" müsste also zunächst eine breit wirkende Verordnungsregelung fordern. Denn gemeinhin gilt doch: Ohne Rechtsgrundlage ist (zumindest theoretisch im öffentlichen Raum) keine Datenerhebung möglich, ohne Datenbasis ist keine Erkenntnis zum Ist-Stand möglich, ohne (auch rechtlich) belastbare Ist-Stands-Kenntnis ist keine Aussage zur Verbesserung der Situation z.B. bis 2020 möglich. Oder geht das heute auch anders? Grüße Stefan "Wer den Sumpf trocken legen will, darf die Frösche nicht fragen." | ||||
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