Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | 1.Rettungsweg (Treppe nach DIN 18065) | 11 Beiträge |
Autor | Tine8 M.8, Backnang / Baden Württemberg | 785600 |
Datum | 26.03.2014 12:22 MSG-Nr: [ 785600 ] | 5679 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Wir möchten demnächst unser bereits ausgebautes Dachgeschoss als Wohnraum nutzen. Momentan ist das DG nur über eine Auszugsleiter zu erreichen. Deswegen wollen wir an einer anderen Stelle einen Durchbruch vom 1. Stock ins Dachgeschoss machen. Die Treppe (1. Rettungsweg), die dann eingebaut wird soll eine Notwendige nach DIN 18065 werden. Das ausgebaute Dachgeschoss hat jedoch lediglich eine Raumhöhe von 1,95m, und das auch nur genau in der Mitte. Dann beginnt sofort die Schräge au beiden Seiten (Dachneigung 30 Grad). Wäre dies zulässig, wenn man den Treppenaustritt genau in der Mitte machen würde? Muss die Lichte Höhe auf der obersten Stufe auch 2,00m betragen?
Wir sind übrigens aus Bandenwürttemberg und es handelt sich um ein Einfamilienhaus.
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