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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaGroßeinsatz durch alte radioaktive Vorwiderstände64 Beiträge
AutorAndr8é S8., Essen / NRW787410
Datum23.04.2014 00:12      MSG-Nr: [ 787410 ]14383 x gelesen
Infos:
  • 23.04.14 Maßnahmen zur Abwehr von Störungen durch den unbeabsichtigten und missbräuchlichen Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen in Nordrhein-Westfalen (nukleare Nachsorge)
  • 22.04.14 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 6 Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung
  • 22.04.14 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 94 Dosisreduzierung (Minimierungsgebot)
  • 22.04.14 ALARA

  • Hallo Stephan,

    gut nur das du das nicht festlegst und in NRW auch noch andere Grundlagen gelten.
    Grundlage in NRW

    Unter dem Begriff Nuklearspezifische Gefahrenabwehr bzw. veraltet auch Nukleare Nachsorge sollte man fündig werden. Meist ist die Feuerwehr nicht zuständig. In NRW ergibt sich eine Zuständigkeit der Feuerwehr aus dem oben genannten Erlass.


    Gruß
    Andre

    Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog

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