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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Großeinsatz durch alte radioaktive Vorwiderstände | 64 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 787410 | ||
Datum | 23.04.2014 00:12 MSG-Nr: [ 787410 ] | 14383 x gelesen | ||
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Hallo Stephan, gut nur das du das nicht festlegst und in NRW auch noch andere Grundlagen gelten. Grundlage in NRW Unter dem Begriff Nuklearspezifische Gefahrenabwehr bzw. veraltet auch Nukleare Nachsorge sollte man fündig werden. Meist ist die Feuerwehr nicht zuständig. In NRW ergibt sich eine Zuständigkeit der Feuerwehr aus dem oben genannten Erlass. Gruß Andre Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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