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Dienstvorschrift
RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaGroßeinsatz durch alte radioaktive Vorwiderstände64 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen787413
Datum23.04.2014 08:14      MSG-Nr: [ 787413 ]14334 x gelesen
Infos:
  • 23.04.14 Maßnahmen zur Abwehr von Störungen durch den unbeabsichtigten und missbräuchlichen Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen in Nordrhein-Westfalen (nukleare Nachsorge)
  • 22.04.14 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 6 Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung
  • 22.04.14 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 94 Dosisreduzierung (Minimierungsgebot)
  • 22.04.14 ALARA

  • Moin,

    Geschrieben von Stephan S.Aber das ist ja nicht so schlimm wie 25 Mikrosievert von einem Strahler.

    naja, so gesehen passt der Vergleich vielleicht. Andersrum habe ich, wenn ich irgendwo einen solche, doch erhöhten Wert messe, ja einen Strahler, von dem ich erstmal gar nix weiß. Die gemessene Dosisleistung könnte ja durch eine Abschirmung vermindert sein, die Quelle könnte nur eine von mehreren sein usw. Um dass dann adequat auszuschließen wird man schon mal Maßnahmen der Gefahrenabwehr ergreifen müssen.

    So gibt es ja auch in Hessen einen entsprechenden Erlass, der sich nicht an Grenzwerten orientiert, sondern erstmal am Umstand, dass bei einem Zwischenfall entsprechende Stoffe beteiligt sein könnten.

    Außnahmen sind z.B. Geschrieben von

    ---Strahlenschutz-Runderlass--- Fund radioaktiver Stoffe aufgrund installierter Strahlungsmessanlagen auf abgeschlossenen Betriebsgeländen (z.B. an Abfall- und Recyclinganlagen). - aber auch nur sofern sicher auszuschließen ist dass es keine Auswirkungen auf Dritte gibt. Hier liegen also einigermaßen einschätzbare Bedingungen vor, zudem wird gleich gemessen. Das werde ich irgendwo in der Wiese oder so nicht haben.

    Ansonsten wird auf die DV 500 HE zur Eigensicherung hingewiesen - und schon beginnt der Fackelzug ;-)

    ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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