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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Baum beseitigt - Unfallwagen übersehen | 74 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 787720 | ||
Datum | 28.04.2014 13:49 MSG-Nr: [ 787720 ] | 13021 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Das Freilegen von Brandnestern mit der Säge wäre dann nachts z.B. auch "gegen die GUV" - brennen lassen, nach dem Frühstück weitermachen? Wenn denn "nach dem Frühstück" hell ist... Wenn man das mit der Rettungssäge macht, ist das "konform", da diese wie ein Trennschleifer gesehen wird. Geschrieben von Sebastian K. Allerdings ist die GUV-V "Forsten" keine der Vorschriften, auf die im Anhang "unserer" V C51 "Feuerwehr" verwiesen wird. Natürlich ist das keine abschließende Aufzählung, aber bei einer strikten Einhaltung jeglicher GUV-V ohne Wertung von Sonder- bzw. Einzelfällen im Feuerwehrbereich kann man davon ausgehen, dass der Punkt wirklich erreicht wird, wo Feuerwehrarbeit schlicht nicht mehr möglich ist. Hier mal ein unmissverständliches Statement unserer Unfallkasse zum Thema! MfG Daniel
Geändert von Daniel M. [28.04.14 13:55] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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