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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Großveranstaltungen ./. BOS - war: Positionsbestimmung (GPS) Einsatzfahrzeuge via Digitalfunk .. # | 31 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 789907 | ||
Datum | 06.06.2014 08:12 MSG-Nr: [ 789907 ] | 7367 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen W. Zumindest für Großveranstaltungen könnte man hier aber auch prüfen, warum die BOS hier für die Sicherheit zu sorgen haben. Es hat sich zwar so eingebürgert aber letztlich haben private Veranstalter immer noch die Pflicht für die Sicherheit selbst zu sorgen und auch die Kosten dafür zu tragen. Und ja, auch Fußball oder Karneval ist letztendlich privat. Sorry das ist absoluter Schmarrn, Sicherheitskonzept nach § 43 VStättV In Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ist das Vorliegen eines Sicherheitskonzeptes zwingend vorgeschrieben. Der Betreiber der Versammlungsstätte muss dieses im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst aufstellen. Zudem muss der Betreiber einer Versammlungsstätte ein Sicherheitskonzept aufstellen, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert. Sicherheitskonzept bei Großveranstaltungen außerhalb der VStättV Derzeit gibt es keine gesetzlichen Regelungen, nach denen Veranstalter Sicherheitskonzepte analog § 43 VStättV für Veranstaltungen außerhalb von genehmigten Versammlungsstätten erstellen müssen. Eine Verpflichtung hierzu kann sich für den Veranstalter allenfalls zivilrechtlich aus Haftungsfragen (Ausschluss eines Organisationsverschuldens) stellen. Bei Großveranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der VStättV empfiehlt es sich aber für die Behörden, nach den selben Kriterien vorzugehen (ein Anhaltspunkt für eine behördliche Forderung kann das Überschreiten eines definierten Wertes z. B. 2,1 des Sicherheitskoeffizienten Brandschutz sein). Rechtsgrundlage für die Forderung eines Sicherheitskonzeptes ist bei solchen Veranstaltungen dann Art. 19 Abs. 5, Art. 23 Abs. 1 LStVG oder § 29 Abs. 2 StVO. Der Veranstalter wird analog § 43 Abs. 2 Satz 1 VStättV verpflichtet, bezüglich seines Sicherheitskonzeptes das Einvernehmen mit den für Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden (insbesondere Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst) herzustellen. gruß Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | ||||
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