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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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RubrikAusbildung zurück
ThemaBraucht ein Gruppenführer eine F III / B III?6 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW790183
Datum12.06.2014 11:10      MSG-Nr: [ 790183 ]6207 x gelesen

Hallo zusammen,
für viele (schätze 99%) eine sehr blöde Frage, für mich auch. Leider habe ich aber (außer Logik) keine Antwort, und schon gar nicht eine belegbare Antwort.
Wo steht das ein Gruppenführer einen Gruppenführerlehrgang haben muß?
Wo steht das ein Zugführer einen Zugführerlehrgang haben muß?
Unabhängig ob F III / B III oder F IV / B IV? (Das gilt für NRW)
Habe im FSHG und Laufbahnverordnung FF nichts Verwertbares gefunden.
FwDv 3 gibt das auch nicht her.
Laufbahnverordnung mittlerer / gehobener feuerwehrtechnischer Dienst geht bezieht sich auf das Beamtenrechtliche.
Aber wo kann ich (am Besten mit dem Wortlaut GRUPPENFÜHRER und GRUPPENFÜHRERLEHRGANG) belegen das diese Ausbildung erforderlich ist um diese Funktion ausüben zu dürfen.
Mag sein das es eine ganz einfache Antwort gibt, jedenfalls stehe ich momentan auf dem Schlauch.

Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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