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Vorbeugender Brandschutz
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaSchacht für Abgasanlage im EFH6 Beiträge
AutorRalf8 K.8, Köln / NRW790922
Datum25.06.2014 11:33      MSG-Nr: [ 790922 ]4274 x gelesen

Servus Forum,

ich habe da mal eine Frage an die VB Experten.

Folgende Situation:

BV in NRW für ein EFH, Höhe unter 7m, eine Nutzungseinheit.

Verbaut wird eine Gasheizung mit Abgasrohr, kein "richtiger" Schornstein geplant.
Abgasrohr wird durch das Obergeschoss zum Dach geführt.

In FeuVO NRW, §7 Abgasanlagen, Absatz (5) steht:
"In Gebäuden muss jede Abgasleitung, die Geschosse überbrückt, in einem eigenen Schacht angeordnet sein. Dies gilt nicht
a) für Abgasanlagen, die nur durch eine Nutzungseinheit führen, in Gebäuden bis zu einer Höhe von 7m (...)"

Ich Interpretiere das so, das für die Abgasrohrdurchführung im Obergeschoss keine Anfoderungen an den Brandschutz gestellt werden. Der Beziksschorni meint, es müsse ein F30 Schacht erstellt werden. (Aber ohne Nennung einer Rechtsgrundlage)

Kann mir da einer weiterhelfen? F30 Schacht erforderlich oder nicht?

Danke und Gruß

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