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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Abschreibungsdauer digitale Melder | 23 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 791223 | ||
Datum | 01.07.2014 13:35 MSG-Nr: [ 791223 ] | 3341 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Ich möchte gerne unsere Funkmelder auf 5 Jahre abschreiben.Kannst du die wirtschaftliche Nutzungsdauer bei euch selbst festlegen? Bei uns sind die in einer Verwaltungsvorschrift landesweit vorgegeben, hier aber auch deckungsgleich mit deinen angestrebten 5 Jahren (wenn nicht als geringwertiges Wirtschaftsgut geführt). Falls du die VV als Argumentationsstütze brauchst: VV AfA RLP - frag mich aber nicht, was z.B. der Unterschied zwischen einem Funkgerät (10 Jahre) und einem Funksprechgerät (6 Jahre) ist, und warum da manche Teile doppelt (und in der ND verschieden) aufgeführt sind. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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