| Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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| Thema | Keine Bevorzugung von Feuerwehrangehörigen bei Stellenbesetzung? :-( | 60 Beiträge |
| Autor | Norb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg | 791386 |
| Datum | 07.07.2014 17:32 MSG-Nr: [ 791386 ] | 11239 x gelesen |
| Infos: | 07.07.14 Gro%C3%9Fschirma 07.07.14 Feuerwehr Großschirma 07.07.14 Großschirma: Ortschef lehnt Sonderrecht für Feuerwehr ab
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehr
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Geschrieben von Michael S.So sind z.B. fertig ausgebildete FA eingstellt worden, die dann einen Teil ihrer Ausbildung (z.B. Maschinist) nicht mehr warnehmen wollen (und auch nur selten kommen) oder nach Einstellung ihre Feuerwehrtätigkeit erst garnicht aufnehmen.
Konnten oder wollten die FA nicht mehr? Letzteres ist natürlich unschön. Man muss allerdings auch sagen, dass bei Einstellungen möglichst Stellen in allen Bereichen einen FW Anteil haben, nicht nur die technischen. Dann kommt aber vielleicht das Problem, dass sich ältere und/oder behinderte Bewerber benachteiligt fühlen, da sie nicht oder nicht mehr FW tauglich sind. Änliches gilt für Angestellte mit Kindern: Ausrücken ab 14 Uhr nicht mehr möglich, weil zwei oder drei Stündchen im Einsatz schnell rum sind und der Kindergarten zu macht.
An sich gute Idee, einer kommunalen Pflichtaufgabe in notwendigem Unfang nachzukommen, aber im harten Alltag warten die Fußangeln.
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