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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdiensaufall im Einsatz bei der Freiwiligen Feuerwehr in RLP | 15 Beiträge | ||
Autor | Fran8k A8., Ilbesheim / Rheinland-Pfalz | 791764 | ||
Datum | 15.07.2014 11:24 MSG-Nr: [ 791764 ] | 7460 x gelesen | ||
Hallo zusammen Im LBKG von Rheinland-Pfalz steht in §13: Ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, wird der Verdienstausfall auf Antrag in Form eines pauschalierten Stundenbetrags ersetzt. Darum ist in vielen Hauptsatzungen der Gemeinden in RLP geregelt wie hoch der Satz für Verdienstausfall für Selbständige im Einsatzfall während der Arbeitszeit ist. Bei uns sind es 15 die Stunde die bei einen Selbständigen die ja in das zu versteuerndes Einkommen einfließen. Dieser Betrag steht momentan gerade zur Diskussion, darum würde mich interessieren wie das bei Euch so geregelt ist? Also für Selbstständige in RLP die zum Feuerwehreinsatz während der Regelarbeitszeit zum Einsatz alarmiert werden. Ist bei Euch überhaupt ein pauschaler Betrag veranschlagt und wie hoch? Vielen Dank für Eure Antworten! Gruß Frank | ||||
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