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Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Meines Erachtens
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaHessen hält Hilfsfristen nicht ein18 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen791917
Datum17.07.2014 08:03      MSG-Nr: [ 791917 ]7525 x gelesen

Guten Morgen,

wie der HR berichtet wird in vielen hessischen Landkreisen die gesetzliche Hilfsfrist von 10 Minuten (Zielerreichungsgrad 90 %) nicht eingehalten. Oft erst nach 15 Minuten (bei 95 % Zielerreichung) treffen die ersten Rettungsmittel ein, in manchen Landkreisen, wie eine interaktive Karte zeigt, insbesondere in großen Flächenkreisen in Nordhessen, noch später.

Meine persönliche Meinung: In Hessen wird häufig das MZF eingesetzt, also im Grund eine RTW, der aber auch im Krankentransport eingesetzt wird. Somit ist gerade in den Flächenkreisen häufig das einzige Rettungsmittel, das überhaupt in der Lage ist in einem bestimmten Bereich die Hilfsfrist zu halten mit einem Krankentransport gebunden, wenn es eigentlich für die Notfallrettung gebraucht würde. Hinzu kommen m.E. weiterhin die sich zunehmend verschlechternde Performance der ärztlichen Notdienste bzw. die in teilen kaum mehr vorhandenen Kapazitäten der Hausärzte für dringende Hausbesuche, was wiederum zu Krankentransporten oder gar unnötigen Notfallalarmierungen führt. Nach meinem eigenen Erleben gibt es zudem in vielen Randbereichen von Landkreisen noch "Dispositionsgrenzen", d.h. die Vorhaltung wird nicht übergreifend über zwei oder mehr Kreise geplant und es fehlt im Akutfall die Übersichtüber evtl. freie Rettungsmittel im Nachbarkreis.

Was die Flächenkreise, wie etwa auch meinen Heimatlandkreis angeht, ist m.E. schon teilweise eine Verbesserung eingetreten. Hier wurden z.B. nach 2005 mehrere, an den Hilfsfristen orientierte neue RTW-Standorte eröffnet. Dennoch ist es so, dass oftmals eben nur ein einziges Fahrzeug in bestimmten Orten die Hilfsfrist halten kann. Auch die langen Transportwege machen sich bemerkbar- oftmals ist ein Fahrzeug mit einem Einsatz länger als eine Stunde gebunden, bis es wieder am Standort eintrifft dauert es aufgrund der Entfernungen zu den Kliniken noch länger. Bei Parallel-Einsätzen besteht von Anfang an keine Chance, in den nur einfach abgedeckten Orten die Fristen zu halten.

M.E. könnte es schon eine Möglichkeit sein, wieder reine RTW für die Notfallretttung vorzuhalten und diesen für die Hilfsfrist wichtigen Fahrzeugen die Krankentransporte durch zentral stationierte KTW abnehmen zu lassen. Die Stationierung immer weiterer RTW, die dann weniger als einen Einsatz in 24 h fahren macht m.E. nur begrenzt Sinn.

Ich bin gespannt was hieraus nun erwachsen wird.

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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