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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstkleidung / Uniform ..... was ist erlaubt | 17 Beiträge | ||
Autor | Rolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg | 792680 | ||
Datum | 28.07.2014 14:17 MSG-Nr: [ 792680 ] | 7789 x gelesen | ||
Hallo Zusammen mir ist zu Ohren gekommen das die LFS Baden Württemberg die Aussage getroffen haben soll: Es sei nicht zulässig als Feuerwehr in Baden Württemberg nur die neue Dienstkleisung zu haben. Es ist vorgeschrieben die Uniform zu haben und die Dienstkleidung sei nur eine Ergänzung keinesfalls aber ein Ersatz für die bisherige Uniform. Ist das so richting und wenn ja was haltet Ihr davon ? Schöne Grüsse vom Hochrhein MkG. Rolf Zastrow _____________________________ Mein Beitrag = meine Meinung | ||||
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