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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | Übertragungsnetzbetreiber und Techn. Hilfswerk vereinbaren Kooperation - war: FüKom | 35 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 793692 | ||
Datum | 12.08.2014 23:06 MSG-Nr: [ 793692 ] | 3877 x gelesen | ||
Infos: | ||||
hallo, Geschrieben von Thorben G. Und greifen da noch die "Helferprivilegien" ala Freistellungsanspruch gegenüber Arbeitgeber etc., wenn ein Hilfsdienst nun im Grunde als schlichter Servicepartner agiert? interessante (rechtliche) Frage. ich kenne einen Landkreis in dem es zwischen der Polizei und dem THW Vereinbahrungen gibt. Das THW übernimmt bei Bedarf die Ausleuchtung und kommt wenn z.B. eine Tür oder ein Fenster z.B. nach einem Einbruch wieder verschlossen wird. Ok - das läuft dann typischer Weise Nachts oder an Wochenenden. Tagsüber scheint ja die Sonne und es sind Handwerksfirmen verfügbar. Ich denke da ist das mit der Freistellung vom Arbeitsplatz kein Problem. Ausserdem kann man das ja auch organisationsintern regeln. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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