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Thema | Lebensmittelsicherheit - Lebensmittel-Informationsverordnung | 8 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 794560 | ||
Datum | 28.08.2014 16:21 MSG-Nr: [ 794560 ] | 4266 x gelesen | ||
Die Lebensmittel-Informationsverordnung - Herausforderung für Vereine und Hilfsorganisationen Ab dem 12.12.2014 löst die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV 1169/2011) nach einer zweijährigen Übergangszeit die vorherige Lebensmittelkennzeichnungsverordnung LMKV 2000/13/EG ab. Nach dem 13.12.2014 verlangt der Gesetzgeber von allen Anbietern auch für nicht vorverpackte Lebensmittel (lose Ware) eine verbindliche Kennzeichnung der 14 häufigsten Allergene (Gluten, Krebstiere, Ei, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Laktose, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefel). Die Umsetzung der EU-Verordnung für Deutschland liegt seit dem 8. Juli mit dem "Entwurf einer Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend der "Information der Verbraucher über Lebensmittel" vor - wie sein Name ein sperriger Gesetzestext, an dem sich bis zu seiner Verabschiedung nicht mehr viel ändern wird. Die Änderung mit den weitreichendsten Konsequenzen ist, dass auch für lose Waren, also unverpackte Lebensmittel, die Allergenkennzeichnung gilt (Art. 44 Abs. 1 lit. a LMIV). Lebensmittelunternehmer sind auch Vereine, wenn sie Speisen entgeltlich anbieten, z.B. bei Veranstaltungen und Vereinsfesten. Aber auch bei anderen Verpflegungseinsätzen sollte aus Sicherheits- und Haftungsgründen die Kennzeichnungspflicht umgesetzt werden. Auf die Vereine kommen deshalb neben der Auszeichnungspflicht einige Herausforderungen im Produktmanagement zu: vom Einkauf, über die Planung von Speiseabfolgen und Zusammensetzung bis hin zum Allergiemanagement in der Küche. Vom Küchen- bis zum Servicepersonal wird künftig neben den Kenntnissen zu den gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung auch Grundwissen zu Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Warenkunde erwartet. Links zu den Verordnungen: LMIV 1169/2011 Nationale LMIV-Verordnung Hilfen zur Kennzeichnung gibt es unter anderem beim Verbraucher-Informations-System Bayern (VIS): Kennzeichnung von Lebensmitteln - VIS Bayern Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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