alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikSonstiges zurück
ThemaLebensmittelsicherheit - Lebensmittel-Informationsverordnung8 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg794560
Datum28.08.2014 16:21      MSG-Nr: [ 794560 ]4266 x gelesen

Die Lebensmittel-Informationsverordnung - Herausforderung für Vereine und Hilfsorganisationen

Ab dem 12.12.2014 löst die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV 1169/2011) nach einer zweijährigen Übergangszeit die vorherige Lebensmittelkennzeichnungsverordnung LMKV 2000/13/EG ab.
Nach dem 13.12.2014 verlangt der Gesetzgeber von allen Anbietern auch für nicht vorverpackte Lebensmittel (lose Ware) eine verbindliche Kennzeichnung der 14 häufigsten Allergene (Gluten, Krebstiere, Ei, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Laktose, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefel).
Die Umsetzung der EU-Verordnung für Deutschland liegt seit dem 8. Juli mit dem "Entwurf einer Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend der "Information der Verbraucher über Lebensmittel" vor - wie sein Name ein sperriger Gesetzestext, an dem sich bis zu seiner Verabschiedung nicht mehr viel ändern wird.
Die Änderung mit den weitreichendsten Konsequenzen ist, dass auch für lose Waren, also unverpackte Lebensmittel, die Allergenkennzeichnung gilt (Art. 44 Abs. 1 lit. a LMIV). Lebensmittelunternehmer sind auch Vereine, wenn sie Speisen entgeltlich anbieten, z.B. bei Veranstaltungen und Vereinsfesten. Aber auch bei anderen Verpflegungseinsätzen sollte aus Sicherheits- und Haftungsgründen die Kennzeichnungspflicht umgesetzt werden.

Auf die Vereine kommen deshalb neben der Auszeichnungspflicht einige Herausforderungen im Produktmanagement zu: vom Einkauf, über die Planung von Speiseabfolgen und Zusammensetzung bis hin zum Allergiemanagement in der Küche. Vom Küchen- bis zum Servicepersonal wird künftig neben den Kenntnissen zu den gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung auch Grundwissen zu Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Warenkunde erwartet.


Links zu den Verordnungen:
LMIV 1169/2011
Nationale LMIV-Verordnung

Hilfen zur Kennzeichnung gibt es unter anderem beim Verbraucher-Informations-System Bayern (VIS):
Kennzeichnung von Lebensmitteln - VIS Bayern

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
twitter.com/HSE_volunteer

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 28.08.2014 16:21 Udo 7B., Aichhalden
 29.08.2014 07:40 Matt7hia7s O7., Waldems
 29.08.2014 12:26 Denn7is 7E., Menden
 29.08.2014 13:21 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 29.08.2014 14:04 Matt7hia7s O7., Waldems
 29.08.2014 13:39 Udo 7B., Aichhalden
 29.08.2014 13:57 Matt7hia7s O7., Waldems  
 29.08.2014 14:09 Seba7sti7an 7K., Grafschaft  

0.152


Lebensmittelsicherheit - Lebensmittel-Informationsverordnung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt