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RubrikAusbildung zurück
ThemaAlkohol bei Feuerwehrs - war: Beobachtungen in einem Gruppenführerlehrgang59 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen794952
Datum06.09.2014 09:18      MSG-Nr: [ 794952 ]9404 x gelesen
Infos:
  • 06.09.14 ZEIT: Keine Pubertäten!

  • Geschrieben von Andreas R.dann muss man eben den Herren vom PR die da vermutlich gleich wieder Zeter und Mordio schreien werden ....

    Nein, der PR hat da NIE zugunsten des Betroffenen (im Sinne von "das Problem klein zu reden") interveniert, wohl aber Hilfe angeboten.

    Warum das zwangsweise "Pusten" nicht möglich ist, das weiß ich nicht, so weit bin ich nicht in der Materie.
    Ich weiß nur, dass das auf Grund von "Fällen" auch in Personalversammlungen so diskutiert wurde.

    Dass der Betroffene nach Hause geschickt wurde (auch ein Problem: da er ja normalerweise mit einem PKW zum Dienst gekommen ist hat die Dienststelle hier eine erhöhte Aufsichtspflicht), das war die Regel.

    Aber auch hier: WIE genau das lief, ich weiß es nicht, da nie betroffen.
    Vermutlich hat sich die Procedere auch im Laufe der Jahrzehnte seit "meiner" Zeit verändert.
    Aber damals wie heute: es zog ein Disziplinarverfahren nach sich - und das ist unter dem Strich teuer!

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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