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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Normen für Beschaffung von Zusatzequipment (AED, LED-Scheinwerfer) | 2 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8H., Kiel / SH | 795279 | ||
Datum | 11.09.2014 16:10 MSG-Nr: [ 795279 ] | 2491 x gelesen | ||
Hallo, wir haben auf der Beschaffungsliste für 2015 einige Posten, wo wir uns unsicher sind, ob wir frei irgendwelches Equipment anschaffen dürfen, oder ob es da Normen oder Vorschfiten gibt, die dieses einschränken. Konkret geht es um einen AED zum Eigenschutz sowie einen 12V-LED-Leuchtsatz mit Stativ. Darf da beliebiges Equipment angeschafft werden, oder gelten für die Feuerwehr extra Normen? (Wir dürfen ja auch keine Alko-Tauchpumpe mit Gartenschlauch statt einer TS mit B-Schlauch nutzen...). Wenn beliebig angeschafft werden darf würde mich interessieren, für welche Ausrüstungsteile diese Pflichtnormen bestehen und wo ich das nachlesen kann. Gelten die Vorschriften nur für Standardbeladung? | ||||
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