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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Ersatzfahrzeuge Land DL usw., war: Multistar als 1. Rettungsweg - | 1 Beitrag | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 796258 | ||
Datum | 01.10.2014 07:19 MSG-Nr: [ 796258 ] | 2286 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard B. ... welchen Ausfallersatz gibt es für DLKs auf dem "platten Land" ? den Rechtsanwalt für Haftungsrecht des Kdt? Ganz im ernst: Das ist ein dickes Problem, das ist aber im Kreis (z.B. alle Träger unterhalten ein Fahrzeug mehr) oder über Leihfahrzeuge lösbar, und bei Unterlassung für den o.a. m.E. ein Haftungsproblem - ganz persönlich! (Ausser er meldet - und die Gemeinde verweigert...) Geschrieben von Gerhard B. ... dito sieht das für RWs u.ä. aus (weil nach Landessicht hierfür Hilfsfrist 30 Minuten, bedeutet das i.d.R. das Fzg. aus dem Nachbarkreis) ... gibts keine Hilfsfrist und kann man anders lösen (z.B. durch zumindest teilweise Umlagerung der Ausrüstung) Geschrieben von Gerhard B. .. auch das LF / HLF wird im überwiegenden Teil der Fläche "irgendwie" mit was nicht 100% vergleichbaren/nicht hilfsfristkonform ersetzt - das war u.a. auch die hess. Begründung für ein StLF 20/25 in B3, damit neben dem LF noch ein zweites erstangriffsfähiges Fzg. vorhanden ist. auch das kann und muss m.E. jede Gemeinde lösen - und ich glaube auch nicht, dass das heute noch überall ein echtes Problem wäre, wenn man wollte... (Autos, die man ggf. umstellen kann, gibts mehr als genug und ein gebrauchtes LF kostet nicht die Welt, wenn man wirklich KEINE entsprechenden Fzge selbst hat). ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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