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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Leader of the Wreck - der Gruppenführer beim Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person | 11 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 796517 | ||
Datum | 06.10.2014 22:22 MSG-Nr: [ 796517 ] | 6450 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. bin gespannt wie es dann weitergeht ...Ich auch, insbesondere ob es eine Aussage/Diskussion zum Personalansatz beim VU mit eingeklemmter Person gibt, insbesondere dann, wenn ein zweiter Rettungssatz (oder Teile davon) eingesetzt wird. Scherenführer legt die Schere nicht weg, Spreizerführer den Spreizer - soweit klar, aber was ist, wenn ein Zylinder eingesetzt wird? Oder mehrere? Wenn die Geräte an den Leitungen plötzlich wechseln, weil z.B. der/ein Spreizer festgesetzt wird, oder ein Zylinder, wenn ein Pedalschneider o.ä. noch mit ins Spiel kommt? Oder vom hoffentlich als Redundanz bereitstehenden zweiten Satz wird die Schere genommen, und man arbeitet mit zwei Scheren(führern?). Dann kann es auch sein, dass zwei Aggregate zu bedienen sind. Der "Unterstützerjob" wird umfangreicher... Letztlich läuft das dann schon auf einen Bruch in der Gruppenorganisation raus. Der Gruppenführer als Abschnittsleiter technische Rettung bekommt von außen notwendiges Personal hinzu, was er dann in seinem ureigenen Bereich einsetzt, dafür könnte für Kräfte seiner ursprünglichen Gruppe, z.B. laufende Brandschutz-/Verkehrsabsicherung/Ausleuchtung eine andere Führung (EL? anderer GF?) sinnvoll(er) werden, damit er sich noch besser auf seinen Hauptjob konzentrieren kann. Deshalb die Frage, mit welchem Personal fährt man einen "einfachen" VU am besten an (und vielleicht auch: mit welchen Fahrzeugen/Material?). Wieviele z.B. "Unterstützer" sind noch sinnvoll, wann wird es zuviel? Mir wäre einer, der zwischen Schrottablage und Werkzeugkoffer hin- und herwandert zu wenig. Lieber einen am Fahrzeug/in Fahrzeugnähe, einen Schrottbeseitiger/Glasfeger, und am liebsten noch einen ordnungsliebenden Aufpasser an der Geräteablage, der vielleicht auch ein wenig darauf achtet was evtl. von einem nachrückenden Fahrzeug noch aufgefüllt wird... Dann muss ein Scheinwerfer mal anders positioniert werden, der RD fragt ob eine Hand frei ist, Geräte müssen über Gräben/Hindernisse gehoben werden, oder diese beseitigt... Klar, Jan spricht vom "handelsüblichen Verkehrsunfall mit 1-2 eingeklemmten Personen ohne besondere Randbedingungen", aber wenn ich frech wäre, was ich zum Glück nicht bin, würde ich diesen Ansatz schon irgendwie vergleichen mit der Übungslage "2er Golf vom Schrottplatz steht auf 4 Rädern und eigentlich unbeschädigt in der Mitte des geräumigen befestigten Schulhofs" - denn irgendwelche besonderen Randbedingungen hat doch eigentlich jeder VU (ich stelle dazu mal die Frage in den Raum, ob zwei eingeklemmte Personen statt nur einer schon so eine besondere Bedingung ist - für den Arbeits- und Sicherungsaufwand für z.B. Unterstützer und Inneren Retter ist das doch schon ein deutlicher Unterschied). Und dann ist mir die bisher ersichtliche Personalannahme HLF + 1/8 (und von irgendwo her noch ein EL obendrüber) zu wenig. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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