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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Häusliche Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit | 36 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 796580 | ||
Datum | 07.10.2014 20:09 MSG-Nr: [ 796580 ] | 7377 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker L. Ist bekannt ob die die beklagte Stadt Ulm hier diese Möglichkeit erfriffen hat, oder ist das Urteil rechtskräftig geworden?Die Komba (u.a.) hat im November 2013 eine entsprechende Info herausgegeben, mit Musterantrag. Wäre das Urteil bis dato noch nicht rechtskräftig, wären Info/Antrag anders formuliert. Hier ist zu lesen: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat der VGH die Revision zugelassen. Die Stadt Ulm will davon nach Angaben ihrer Pressesprecherin aber keinen Gebrauch machen. Man habe bereits zwei zusätzliche Stellen eingerichtet, damit könnten künftig die Einsatzleiter ihren Dienst in der Hauptwache verrichten, sagte sie. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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