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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Anforderung WAB (Container) Straßenverkehr | 20 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 797083 | ||
Datum | 16.10.2014 20:19 MSG-Nr: [ 797083 ] | 2575 x gelesen | ||
Nunja, das sehe ich nach den angegebenen Urteilen etwas anders. Aber egal ... da müssen sich dann bei Bedarf die Richter drum kümmern. Klar, die DIN-Markierung ist für innerorts, es schadet aber sicher nicht, wenn die auch außerorts dran ist. Das du um eine geeignete Absicherung nicht drum herum kommst, steht außer Frage. Womit wir wieder bei der notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnung für die Absperrmaßnahmen sind *pfeif*. Spricht etwas dagegen, die "korrekte" Durchführung von Absperrmaßnahmen oder das "korrekte" Abstellen eines AB oder Containers im Einsatz von der ebenfalls anwesenden Polizei (Verkehrsrechtliche Anordnung, die darf das) bestätigen zu lassen und das im ETB zu dokumentieren? Wenn die etwas dagegen haben, werden die sicherlich ein paar Takte sagen ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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