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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Nutzung von HRT in Fahrzeugen | 92 Beiträge | ||
Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 797345 | ||
Datum | 23.10.2014 09:08 MSG-Nr: [ 797345 ] | 31297 x gelesen | ||
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Hallo Forum, ich hab hier ein Schreiben der Autorisierten Stelle Digitalfunk BOS im Land Rheinlandpfalz zu einer Betriebsregelung für "Mobile TETRA-Endgeräte und Strahlenschutz" vom 12.12.2013 unter Punkt 2a steht: Nutzung von HRT in Fahrzeugen Die von den Funkgeräten erzeugten elektromagnetischen Felder werden bei einer Nutzung in Fahrzeugen durch die metallene Karosserie reflektiert. Hierdurch kann es wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge in ungünstigen Fällen bereits nach wenigen Minuten zu Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte kom-men. Darüber hinaus sind die Fahrzeuge gemäß den Herstellerangaben wegen einer möglichen Beeinflussung der elektrischen Systeme nicht für den Betrieb eines HRT zugelassen. Die Nutzung von HRT in Fahrzeugen ist daher grundsätzlich nicht zulässig! gilt diese Regelung noch uneingeschränkt? grüße Jan | ||||
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