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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaAnerkennung/Vergleichbarkeit der Ausbildung1 Beitrag
AutorMarc8 S.8, Forst / Rheinland Pfalz797609
Datum27.10.2014 10:19      MSG-Nr: [ 797609 ]3277 x gelesen

Hallo ich habe 2009 bei der Bundeswehr eine Feuerwehr -Ausbildung gemacht (6 Monate Grundlehrgang inkl. Prüfungen/2 Monate Wachpraktika bei Feuerwehren/RS-Ausbildung) nun arbeite ich seit über einem Jahr bei einer Werkfeuerwehr in Hessen.
Kann mir einer sagen ob diese Ausbildung in NRW ausreichend ist um bei einer WF zu arbeiten???
Wird meine BW-Ausbildung OHNE B3 in NRW anerkannt??? Wenn ja wie als B1/B2???/Ausbildung zum WFmann???
Mich interessiertes einfach mal wie es in anderen Bundesländern läuft.......und funktioniert
Würde mich über zahlreiche gute Antworten freuen.

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 27.10.2014 10:19 Marc7 S.7, Forst

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