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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaElektrische Rolladen - Zugänglichkeit im Notfall/Stromausfall?15 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern798299
Datum07.11.2014 18:32      MSG-Nr: [ 798299 ]11751 x gelesen

Hallo Forum,


ich hatte diese Woche eine Diskussion mit mehreren Seiten über das folgende Thema. Für mich nicht nur interessant weil meine Schwester nach einer Sanierung die Dinger auch hat, sondern eben auch aus der Feuerwehrbrille. Ich muß ehrlich sagen vor der Diskussion habe ich da drüber gar nie wirklich nachgedacht, aber je mehr man darüber nachdenkt desto mehr Fragen kommen auf. Gerade deshalb weil ich für mich auch keine abschließende Meinung gebildet habe wäre mir auch eure Einschätzung dazu wichtig:

Die Bauordnung schreibt vor, dass Rettungswege jederzeit zugänglich sein müssen. Es ist aber nicht eindeutig definiert, das elektr. Rollos nicht in Rettungswegen verbaut werden dürfen.
In letzter Zeit durch die Anhebung der Standards in den Wohngebäuden, werden immer öfter elektrische Rollos eingebaut.
Diese funktionieren bei Stromausfall natürlich nicht mehr. Außerdem kann sich die eingeschlossene Person nicht mehr der Feuerwehr bemerkbar machen. Das ganze jetzt mal außen vor weshalb der Strom ausfällt.
Bei uns sind diese Probleme bzw. die Diskussion dazu bei Mehrfamilienhäusern aufgetaucht die hierzulande immer größer werden. Schaut man sich mal Städte an dann kann das ja bei Eigentums-Wohneinheiten mit über 70 Wohnungen, bei denen der zweite Rettungsweg über RG der Feuerwehr führt auch der Fall sein.

Folgende Meinungen kamen auf:
Rettungswege müssen grundsätzlich jederzeit begehbar sein. Es wird teilweise über Blumenkübel in Rettungswegen diskutiert, die ich mehr oder weniger einfach wegschieben kann.
Dies ist bei Einbau elektrischer Rollos nicht gegeben. Man muss ja nicht alle Rollos in der NE mit Notstromversorgung oder zusätzlicher Möglichkeit des manuellen Betriebs ausstatten. Aber einer wäre unserer Meinung nach schon wichtig. Der sollte natürlich auch erreichbar sein, und woher weiß der Bewohner welcher das ist?
Wie bereits oben beschrieben, kann sich die eingeschlossene Person ja nicht bemerkbar machen.

Andere Kollegen sehen das anders. Sie argumentieren, dass elektr. Rollos ja von der Feuerwehr zerstört werden können. Somit wäre der Rettungsweg ja wieder frei.
Außerdem wären diese nicht ausdrücklich im Baurecht heraus genommen und erwähnt. Dürfen also verbaut werden. Können das die VB-Experten hier so bestätigen? Ist nicht wirklich mein Fachgebiet.


Unsere Bedenken:
1. Woher weiß die Feuerwehr, dass es sich bei dem zerstörten Rollo um das richtige Fenster handelt?
2. Wie soll die Zerstörung eines elektr. Rollos auf einer Steckleiter funktionieren (Am besten auf dem 4. Leiterteil stehend..) Wer hat vielleicht Praxiserfahrungen? Axt, Säbelsäge, Multi-Cut, Rettungssäge? Wir hatten das jetzt noch nicht so oft, meistens im EG und da geht's doch ganz gut.

Das wäre erst mal die grobe Darstellung um die mir uns geht.

Freue mich über Input und eine Diskussion der hier vorhandenen Experten.


Gruß
Christian

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Geändert von Christian S. [07.11.14 18:33] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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