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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Sicherstellung von PA / Ausrüstung nach Unfällen im Feuerwehreinsatz | 3 Beiträge | ||
Autor | Rene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW | 798503 | ||
Datum | 11.11.2014 21:20 MSG-Nr: [ 798503 ] | 2880 x gelesen | ||
Hallo Jan, gute Besserung an den Kollegen schön, dass der Unfall so glimpflich ausgegangen ist und toll, dass ihr so offensiv damit umgeht. Geschrieben von Jan P. Atemschutzgerät und Maske wurden sichergestellt und zur Überprüfung an die Kreisfeuerwehrzentrale übergeben. Ohne zu wissen wo in dem o. a. Fall das Gerät vor dem Einsatz überprüft wurde (spielt ja auch keine Rolle bei der Frage) stellt sich mir die Frage ob es nicht üblich ist, dass bei einem Atemschutzunfall das Gerät durch die Staatsanwaltschaft sichergestellt und von unabhängiger Stelle überprüft wird? Im Rahmen eines Strafverfahrens stelle ich mir die Frage der Beweiskraft wenn ein Gerät von der vorher in Umlauf gebrachten Einrichtung überprüft wird? Mit kollegialen Grüßen Rene Bonn BlackBerry Pin 24DC9822 | ||||
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