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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNotruf ausgelöst wegem Grillfeuer von einem Feuerwehrmann (Nachbarn)26 Beiträge
AutorJörg8 K.8, Kreuzebra / Thüringen798816
Datum17.11.2014 11:50      MSG-Nr: [ 798816 ]14872 x gelesen

Hallo liebe Leser.
Am 26.5.14 machte ich um ca. 18.30 Uhr ein Grillfeuer in meinem Garten um Stockbrotteig und Würstchen mit unseren Kindern zu grillen. Das Feuer ist wie öfters im Jahr in einem Metallfass ca. 30 cm hoch und zusätzlich mit Ziegelsteinen umrandet.
Kurz nach 19 Uhr ging die Sirene und es kamen eine Menge Feuerwehrleute vor mein Haus. Als ich nachschaute, sprach ich mit dem Hauptfeuerwehrmann und fragte, ob er sich mein Feuer anschauen wolle, da es wohl eine Alarmierung eines Nachbarn (Feuerwehrmann) gegeben habe. Er schaute es sich an und ging unverrichteter Dinge wieder zu seinen Kameraden. Für mich war die Sache eigentlich erledigt, bis ich gestern ein Bescheid vom Ordnungsamt über diesen Einsatz erhalten habe.

Begründung: Hilfe und Dienstleistung der Feuerwehr / Lagerfeuer offene Flamme und Geruchsbelästigung

Das kann m.E. doch nur ein schlechter Witz sein, wenn ein Kamerad am hellem Tag die Leitstelle verständigt, um seinen Leuten einen Auftrag zuzuschanzen!!!

Ich habe heute Wiederspruch eingelegt mit der Begründung, dass ich weder Hilfe und Dienstleistungen angefordert, noch welche in Anspruch genommen habe. Es hat keinerlei technische Hilfe gegeben.

Der Ordnungsamtschef der Verwaltungsgemeinschaft im Eichsfeldkreis signalisierte jedoch keinerlei Einsicht.
Den Einsatzbericht der Feuerwehr, sowie den Namen des Denunzianten händigt er mir nicht aus. Dies könne ja ein Anwalt beantragen. Es geht über einen Gesamtbetrag von 105.

Ein Anruf bei der Leitstelle ergab, dass sie mir aus Datenschutzrechtlichen Gründen keine Daten über den Anrufer geben dürfen. Beide Nachbarn, welche in frage kommen, sind Feuerwehrleute!

Kann mir jemand helfen, diesem Quatsch zu entgehen?

Bundesland Thüringen
Eichsfeldkreis
VG Dingelstädt

Vielen Dank für eure zahlreichen Statements.
Frosch1969

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