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| Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 799051 | ||
| Datum | 20.11.2014 10:03 MSG-Nr: [ 799051 ] | 35224 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten H. Und genau das ist in meinem Heimatbundesland eben nicht der Fall. Das Wort "Verein" taucht noch nicht mal als Hinweis auf mögliche Fördervereine im Gesetzestext auf. Alles was eine Feuerwehr so macht (Inklusive Veranstaltungen und Kameradschaftspflege) passiert über die Gemeindefeuerwehr als Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. So ist zum Beispiel explizit erwähnt, dass bei Veranstaltungen der Feuerwehr die Gemeinde als Veranstalter auftritt. Also stellt euch eure Gemeinde Kaltgetränke für nach den Übungsdiensten bzw. verkauft die euch sogar? Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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