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| Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
| Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 799054 | ||
| Datum | 20.11.2014 10:41 MSG-Nr: [ 799054 ] | 35184 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas E. Also stellt euch eure Gemeinde Kaltgetränke für nach den Übungsdiensten bzw. verkauft die euch sogar? Genau so (also bei uns wird nix verkauft). Ich zitiere mal die Passage aus dem FWG, die den Umgang mit dem Sondervermögen beschreibt: Geschrieben von FWG Ba-Wü§18 (3) Über die Verwendung der Mittel des Sondervermögens entscheidet der Feuerwehrausschuss oder der Abteilungsausschuss. Zur Ausführung des Wirtschaftsplans kann der Feuerwehrkommandant oder der Abteilungskommandant Erklärungen abgeben, durch welche die Gemeinde verpflichtet werden kann; er handelt insoweit in Vertretung des Bürgermeisters. Wird eine Veranstaltung nach Maßgabe des Wirtschaftsplans über das Sondervermögen abgewickelt, ist die Gemeinde Veranstalter. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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