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| Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
| Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 799064 | ||
| Datum | 20.11.2014 15:49 MSG-Nr: [ 799064 ] | 34968 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Rainer K. Dieser Verein veranstaltet auch weiterhin den Feuerwehrball, mietet den Saal und kauft die Getränke. Hier muss ich mich selbst korrigieren: Nach dem Änderungsvorschlag sollen Veranstaltungen, die über die Kameradschaftskasse abgewickelt werden, zu Veranstaltungen der Gemeinde werden - analog zur Regelung in BW. Einfacher macht das die Zusammenarbeit aber nicht: Nach meinen Erfahrungen mit einer hauptamtlich verwalteten Gemeinde gibt es so zahlreiche Bedenken und Prüfverfahren, dass wohl keine Jubiläumsfeierlichkeit mehr im Jahr des Jubiläums durchgeführt werden kann. Für Feuerwehren mit intensiven Aktivitäten als "Kulturträger" (in anderen Regionen heißt das "Brauchtumspflege") ist das eine Katastrophe, wenn jede Veranstaltung des Musikzuges, der Theatertruppe oder der Oldtimer-Gruppe zu einer Gemeindeveranstaltung mit den umfangreichen Beteiligungspflichten wird. Interessant wird auch das Gesicht des hauptamtlichen Bürgermeisters, wenn er den Laternenumzug jetzt selbst beantragen muss oder gar keine Umweltschutzauflagen für das Osterfeuer mehr erlassen kann, weil es sie ja selbst einzuhalten hat. Besser wird es dadurch jedenfalls nicht - allenfalls langwieriger und zäher. Viele Grüße Rainer | ||||
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