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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Universaltrennscheiben für Trennschleifer / Winkelschleifer # | 47 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 799225 | ||
Datum | 24.11.2014 10:21 MSG-Nr: [ 799225 ] | 15457 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe S. Bist Du wirklich sicher, dass Du als Bürgermeister eine schriftliche Weisung zur Nutzung der Scheiben herausgeben würdest? Immer an eines denken: Mit solch einer Weisung bist Du dann auch in der Haftung für die Folgen. Ich glaube kaum, dass ein Bürgermeister (der in der Regel nicht selbst aktiv in der Feuerwehr ist und selbige mehr für einen Verein, als für eine Dienststelle seiner Verwaltung hält) solch eine Weisung wirklich verbindlich formuliert, wenn der Chef des Bauhofes das ablehnt und auf die von ihm unterstellten Risiken (Unfallgefahr durch ungünstige Lagerung) und auf möglichen Mehraufwand durch Scheibentausch hinweist.Mal ganz der außerordentlichen Ernsthaftigkeit dieser Thematik folgend eine kleine kommunalrechtliche Bewertung: Es handelt sich hierbei eindeutig um eine erstmalig auftretende Grundsatzfrage, die die Verwendung von Haushaltsmitteln zum Inhalt hat. Schließlich kostet eine gute Scheibe ja schon mehr als 30 EUR ;-) Daher kann der Bürgermeister dies nicht alleine regeln, sondern muss das dem Rat vorlegen. Falls er das nicht aus diesem Grund macht, dann über Umwege: weil er ja so doof ist die Feuerwehr für einen Verein zu halten - demnach würden die Universaltrennscheiben also aus dem öffentlichen Bereich (dem Bauhof) in den privaten (Feuervereinswehr) und umgekehrt gehen. Dies wäre aber zwingend mittels einem Vertrag abzusichern, damit die doofe Feuerwehr für die jüngeren Universaltrennscheiben auch wirklich ältere Universaltrennscheiben liefert, und nicht mittelalte Fischstäbchen oder so. Und vor Abschluss eines solchen Vertrages muss der dem Rat nunmal vorgelegt werden. Nun wird ein Ratsmitglied, weil die alle ja total klüger sind, sich aber wundern, ob diese unvorhersehbare Problematik nur in der eigenen Kommune auftritt, oder auch anderswo. Und siehe da: Auch anderswo werden die Universaltrennscheiben älter. Es ist also eine Regelungslücke aufgetreten, die flächendeckend für Probleme sorgt, und die Kompetenzen der Bürgermeister, Ratsmitglieder, Chefs vom Bauhof und Universaltrennscheibenaustauschwart des Feuerwehrvereins regelmäßig übersteigen wird. Und es wird Wehren geben, die haben keine passenden Bauhöfe, und umgekehrt, vielleicht sogar noch nichtmal Trennschleifer, also muss das ganze ja auch über die Gemeindegrenzen hinaus geregelt sein. Es muss also eine übergeordnete Regelung her, z.B. eine Interkommunalebauwehrundfeuerhofuniversaltrennscheibenaustauschverordnung (IkBFUniTrSchATVO). Und § 17 wird lauten "Den Cheffes vom Bauhof ist untersagt, mit Fotohandys und ähnlichem Teufelszeug die Lagerung von Universaltrennscheiben auf Feuerwehrautos zu dokumentieren". Diese IkBFUniTrSchATVO wird allerdings erst kurz nach der nächsten Landtagswahl rauskommen, denn wenn da drin steht, dass es Bauhofarbeitern zuzumuten ist, mit altem Schrott der Feuerwehr zu arbeiten, nein, dafür wird die wählende Bevölkerung wohl kaum das nötige Verständnis aufbringen können, um die Verordnungsverbrecher im Amt halten zu können. Aber danach wäre der Umgang mit alternden Universaltrennscheiben wenigstens abschließend geregelt, der Vereinsbürgermeister ist froh, der Cheffe vom Bauhof akzeptierts, nach einer ersten Kündigungswelle auch dessen Mitarbeiter, die Feuerwehr bekommt dann jede Woche neue Scheiben, und alles ist gut. Geschrieben von Uwe S. Nee, ich glaube nicht an die praktische Umsetzung des Scheibentauschverfahrens gegen den Willen des Bauhofes.Nee, das (oder was anderes) glaub ich auch nicht... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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