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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Fragliche Kennzeichnung der Feuerwehr Gefahrengruppen | 3 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8 S.8, Haar / Bayern | 799261 | ||
Datum | 25.11.2014 14:25 MSG-Nr: [ 799261 ] | 4842 x gelesen | ||
Liebes Forum, ich habe eine Frage zur Kennzeichnung von Gereichen der FwDV500 Gefahrengruppen I bis III: Unstrittig ist, dass diese Bereiche dauerhaft und deutlich sichtbar mit einem Schild nach DIN 4066 gekennzeichnet werden müssen und logischerweise auch einen Hinweis auf die vorhandene Gefahrengruppe geben. Gibt es aber eine verbindliche Vorschrift die den genauen Wortlaut auf dem Schild regelt? Konkret geht es mir um den A-Bereich. Hier ist ja die Aufschrift "Feuerwehr! Gefahrengruppe X" üblich. Ich bin vor kurzem jedoch über ein Schild gestolpert dass für den A-Bereich nur die Aufschrift "GG III" enthielt. Ist das so zulässig bzw. kann mir jemand sagen, wo das verbindlich geregelt ist? Vielen Dank und viele Grüße Stefan | ||||
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