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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz34 Beiträge
AutorPhil8ipp8 A.8, Ravenstein / Baden-Württemberg799416
Datum28.11.2014 13:59      MSG-Nr: [ 799416 ]20465 x gelesen

Hallo zusammen,

konnte bisher nicht Hilfreiches im Internet finden.
bzw im FwG finde ich es auch nicht genaues.

Auf dem ZF-Lehrgang wurde mal gesagt:

Was für die Feuerwehr im Einsatz erfolderlich ist kann beschlagnahmt werden für die Zeit des Einsatzes.


Frage:
Darf ich dann bei darf dann auch bsp. einen Traktor zum Transport von Gegenständen beschlagnahmen?
Oder ein Auto, etc??


Bitte auch mit Verweis auf das jeweilige Gesetz zum belegen

Danke schonmal für eure hilfe

Gruß Philipp

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