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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz | 34 Beiträge | ||
Autor | Phil8ipp8 A.8, Ravenstein / Baden-Württemberg | 799416 | ||
Datum | 28.11.2014 13:59 MSG-Nr: [ 799416 ] | 20525 x gelesen | ||
Hallo zusammen, konnte bisher nicht Hilfreiches im Internet finden. bzw im FwG finde ich es auch nicht genaues. Auf dem ZF-Lehrgang wurde mal gesagt: Was für die Feuerwehr im Einsatz erfolderlich ist kann beschlagnahmt werden für die Zeit des Einsatzes. Frage: Darf ich dann bei darf dann auch bsp. einen Traktor zum Transport von Gegenständen beschlagnahmen? Oder ein Auto, etc?? Bitte auch mit Verweis auf das jeweilige Gesetz zum belegen Danke schonmal für eure hilfe Gruß Philipp | ||||
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