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Grundgesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz    # 34 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 799446
Datum29.11.2014 06:05      MSG-Nr: [ 799446 ]11494 x gelesen

Sonst geht aber alles ? Oder soll ich nachts um drei noch irgendwo für dich anrufen und irgendwas beschlagnahmen?

Geschrieben von Philipp A.
Auf dem ZF-Lehrgang wurde mal gesagt:

Was für die Feuerwehr im Einsatz erfolderlich ist kann beschlagnahmt werden für die Zeit des Einsatzes.


Auch wenn ich mir nicht vorstellen kann das so ein wichtiges Thema wie Einschränkung von Grundrechten einfach nur so, ohne konkrete Herleitung aus dem GG und all so einem Kram, im Schweinsgalopp durchgearbeitet wurde, wurde bestimmt irgendwann einmal erwähnt das es so was wie ein Feuerwehrgesetz gibt.

Vielleicht bin ich da etwas altmodisch wenn ich die These vertrete das man seine Rechtsgrundlagen kennen sollte, gerade als Führungskraft.

In der Zeit, in der du dich hier angemeldet hast und deinen Beitrag geschrieben hast wage ich zu wetten das du bei Google den Begriff "Feuerwehrgesetz Badenwürttenberg" eingegeben haben könnstest. Darauf hin würde diese Seite auf dem Bildschirm erscheinen.

Erster Link führt dich dann auf diese Seite wo drin steht was das Feuerwehrgesetz so alles kann.

Jetzt wird es aber etwas knifflig. Von Beschlagnahmung steht da irgendwie kein Wort. Guter Rat ist jetzt teuer und führt zu der Erkenntnis dass das Recht auf Eigentum ein Grundrecht ist (§ 14 GG).

Also einen Blick ins Inhaltsverzeichniss geworfen und was finden wir dort? Richtig! §36 FwG BW!

So einfach kann eine eigenständige Suche im Internet sein.

Aber es ist einfacher hier irgenwas zu fragen in der Hoffnung das Ergebniss in mundgerechten Stücken geliefert zu bekommen..

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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Geändert von Florian B. [29.11.14 06:09] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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