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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz34 Beiträge
AutorAndr8é S8., Essen / NRW799483
Datum30.11.2014 14:18      MSG-Nr: [ 799483 ]9898 x gelesen

Hallo Hans-Joachim,

das steht in dem Skript drin und recht eindeutig und auf den Einsatzfall zu übertragen. Nur Beschlagnahme gibt es wohl nicht (mehr) in dem Bundesland.

Und so hart das klingt:
Wer im Feuerwehreinsatz Einsatzleiter sein will/muss, der muss seine Rechte und Pflichten kennen. Ich war auch sehr verwundert über die Frage.


Gruß
Andre

"Leider muss ich immer wieder feststellen, daß das Einfache oft dem Führer zu selbstverständlich war, um es dem Feuerwehrmann in der Ausbildung beizubringen." Schnell (1935) in Die Dreiteilung des Löschangriffs, Vorwort

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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