News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz | 34 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 799483 | ||
Datum | 30.11.2014 14:18 MSG-Nr: [ 799483 ] | 9898 x gelesen | ||
Hallo Hans-Joachim, das steht in dem Skript drin und recht eindeutig und auf den Einsatzfall zu übertragen. Nur Beschlagnahme gibt es wohl nicht (mehr) in dem Bundesland. Und so hart das klingt: Wer im Feuerwehreinsatz Einsatzleiter sein will/muss, der muss seine Rechte und Pflichten kennen. Ich war auch sehr verwundert über die Frage. Gruß Andre "Leider muss ich immer wieder feststellen, daß das Einfache oft dem Führer zu selbstverständlich war, um es dem Feuerwehrmann in der Ausbildung beizubringen." Schnell (1935) in Die Dreiteilung des Löschangriffs, Vorwort Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|