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Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaZulassung Säbelsäge52 Beiträge
AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen800305
Datum15.12.2014 20:28      MSG-Nr: [ 800305 ]18641 x gelesen

Geschrieben von Hanswerner K.Vom Fachhändler ist immer gut!

Naja, wenn es die üblichen Verdächtigen auch neu im www. gibt....

Geschrieben von Hanswerner K.Nein es gibt keine spezielle Norm für Fw-Säbelsägen. Für die HLF ist vorgeschrieben: 230V, mind. 1000W, Hub ca. 30mm, elektronisch regelbar, mehrer Pendelhubstufen (->Anm.: für mich ist Letzteres nicht so richtig verständlich?).
Das macht eine Akkulösung leider schwierig. Aber wenn es kein "richtiges" HLF betrifft, kann man rel. frei wählen.


Wobei sich mir diese genaue Beschreibung für das HLF nicht erschließ(auch wenn es so drinsteht)t. Man verbaut heute vielfältige Geräte mit Akku und dem entsprechenden Lademanagement und an solchen Stellen wie der Säbelsäge besteht man auf dass Kabel?

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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