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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Zulassung Säbelsäge | 52 Beiträge | ||
Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 800339 | ||
Datum | 16.12.2014 09:07 MSG-Nr: [ 800339 ] | 16459 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Völlig schnurz, ob deutscher Markt oder nicht. Mit CE kann und darf ich das Ding in ganz Europa vertreiben. UNd mit dem Verwaltungszeichen, wie es so schön genannt wird, bestätige ich als Hersteller, dass die Maschine den einschlägigen europäischen Richtlinien entspricht. Und dann darf ich das DIng selbstverständlich in Deutschland betreiben. Wenn das CE-zeichen ein deutscher oder wegen meiner europäischer Hersteller angebracht hat, hab ich es im Regelfall bei Erkennen der Nicht-Konformität (im schlimmsten Fall durch einen Unfall) relativ einfach da einen Rechtsweg einzuschlagen....das mach mal mit Xi Lu Ping aus einer Garage in Hongkong......in unseren TeSi-Kursen wird immer darauf hingewiesen, nur Werkzeug zu benutzen das TÜV/GS geprüft ist. (Neben den anderen Kontrollen wie Sichtkontrolle etc...) Wie gesagt das CE-Zeichen kann jeder selber drauf kleben und dann als Unternehmen in der Versenkung verschwinden...Und es gibt bestimmt einen Grund, warum in anderen, besonders Privatbereichen "Stiftung Warentest" genau das immer bemängelt, dass das alleinige CE-Zeichen keine Sicherheit darstellt Gruß Frank ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | ||||
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