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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rauchmelderpflicht in BaWü: Ausstattung von Rettungswege | 2 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 800792 | ||
Datum | 23.12.2014 11:02 MSG-Nr: [ 800792 ] | 2376 x gelesen | ||
hallo, In der Landesbauordnung für Baden-Württemberg steht: § 15 Brandschutz In einer Etagenwohnung wo es nur einen Flur gibt ist die Rechtslage klar. Da reicht eine Rauchmelder im Flur um den Rettungsweg abzusichern. Wie verhält es sich nun bei einem Haus wo die Wohnung auf zwei Stockwerke verteilt ist und das Schlafzimmer im 1. OG liegt? Der 1. Rettungsweg führt von diesem Flur über eine offen Treppe runter in den Flug des Erdgeschoss. Dort befindet sich auch die Haustüre. Benötigt man in diesem Fall zur Absicherung des Rettungsweges jeweils ein Rauchmelder im Flur des EG und ein Rauchmelder im Flur des OGs? In meiner Wohnung ist das keine Frage. Da hängen schon seit vielen Jahren im unteren und im oberen Flur jeweils ein Rauchmelder. Da liegt es ja in meinem eigenen Interesse optimal geschützt zu sein. Bei Mietwohnungen sieht das aber u.U. anders aus. Der Vermieter der ja für die Montage der Rauchmelder zuständig ist möchte da ja so wenig wie möglich investieren. Da gibt es jetzt zwei Meinungen: - es reicht ein Rauchmelder im Flur des 1. OG oder - in jedem Stockwerk muss jeder Flur mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. => Was meint Ihr? Eine Rechtsprechung die diese Frage beantwortet dürfte sich ja noch nicht rechtsicher herausgebildet haben. ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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