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RubrikEinsatz zurück
ThemaBMA-Fehlalarme: welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Gemeinde?17 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg801403
Datum02.01.2015 11:20      MSG-Nr: [ 801403 ]7350 x gelesen

hallo,

Folgender (fast) fiktiver Fall in BaWü:

Eine Brandmeldeanlage in einer Firma ist in die Jahre gekommen. Das zeigt sich u.A. in der stark angestiegenen Quote von Fehlalarme :-(

Die Ursache dürfte im Bereich der Melder liegen. Der Hersteller kann anscheinend keine neuen Ersatzmelder liefern. Der Betreiber versucht nun mit einem Bestand von Gebrauchtmeldern durch Tausch auf die Fehlalarme zu reagieren.

Leider hilft das nicht viel. Die Serie umfasst ca. 12 Fehlalarme im Zeitraum von ca. einem knappen Jahr. In den letzten Monaten gab es Tage an denen 2 - 3 Fehlalarme teilweise Nachts produziert wurden.

Eine neue Brandmeldeanlage wird im Rahmen eines Neubaus eingerichtet. Die alte Anlage muss also noch die Zeit bis zur Fertigstellung überbrücken. Daher ist die Motivation des Betreibers an der alten Anlage zu investieren offensichtlich sehr gering.

Gemäß der Kostensatzung der Gemeinde wird jeder Fehlalarm dem Betreiber in Rechnung gestellt.

Das hat aber in den letzten Monaten offensichtlich auch nichts gebracht. Anscheinend ist der wirtschaftliche Druck über die Gebührenrechnungen (noch) nicht stark genug um eine sinnvolle Zwischenlösung zur deutlichen Verringerung der Fehlalarmquote zu finden.

Bisher hat die Feuerwehr die aussergewöhnliche Häufung weitgehend humoristisch aufgenommen. Beliebt sind Wetten zu welcher Uhrzeit der nächste Alarm kommt ;-)

Aber irgendwann ist der Bogen überspannt und die Einsatzkräfte denen auch mal in zwei aufeinanderfolgenden Nächten die Nachtruhe mehrfach unterbrochen wird werden auf die Barrikaden gehen.

Wobei aber auf Seiten der Feuerwehr es ausser Frage steht bei diesen BMA-Alarme grundsätzlich immer entsprechend der AAO auszurücken und diese bis zur gesicherten Bestätigung des Fehlalarms als richtige Brandeinsätze abzuarbeiten.

Frage in die Runde:

  • Welche Möglichkeit hat die Gemeinde den Betreiber zu zwingen die technischen Probleme endlich ihn den Griff zu bekommen.

  • Gibt es Beispiele wie Gemeinden in ähnlichen Situationen reagiert haben?





MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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