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Thema | Haftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge | 26 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 801545 | ||
Datum | 03.01.2015 14:58 MSG-Nr: [ 801545 ] | 8301 x gelesen | ||
Hallo Christian, Geschrieben von Christian H. Kettensäge der FFIst das immer Sicher? Geschrieben von Christian H. Kettensäge privatIch gehe davon aus wenn jemand so ein Gerät häufig nutzt, wird es auch entsprechend gepflegt. Geschrieben von Christian H. Wer hält den Kopf hin, wem Einsatz ne private benutzt wird und etwas passiert? Bei der Untersuchung wird festgestellt, daß ein Vorschaden da war.Wer hält den Kopf hin wen Fremdgerät zur Einsatzstelle beordert wird und sich nach einem Unfall ein Defekt herausstellt? Ich Vermute, die Juristen sagen: "Es kommt darauf an!" - Wuste der Besitzer davon und hat nichts gesagt? - War der Mangel für die Verantwortliche Führungskraft erkennbar und hat den Einsatz zugelassen? Wenn wir dieses Risiko nicht eingehen wollen, müssen wir alle möglichen Geräte die eventuell benötigt werden selbst vorhalten. Ich glaube dann wird Feuerwehr unbezahlbar. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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